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Freiwilliger Wehrdienst bei der Bundeswehr

Den Freiwilligen Wehrdienst gibt es seit dem 01. Januar 1996: Er bietet Interessenten die Möglichkeit, die Bundeswehr kennenzulernen, ohne eine lange Verpflichtungszeit einzugehen. Viele Bewerber nutzen ihn, um die Zeit zwischen zwei Lebensabschnitten, wie zum Beispiel Schulabschluss und Berufseinstieg, sinnvoll zu überbrücken. Wie lange der Wehrdienst dauert, können sich die Rekruten aussuchen, wobei das Minimum bei 7 und das Maximum bei 23 Monaten liegt.

Voraussetzungen und Bewerbung für den Freiwilligen Wehrdienst

Um zum Freiwilligen Wehrdienst (FWD) der Bundeswehr in der Laufbahn der Mannschaften zugelassen zu werden, müssen Bewerber zunächst einige formale Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens 17 Jahre alt
  • Erfüllung der Vollzeitschulpflicht von zehn Jahren (Haupt- und Realschule und Gymnasium mit G9) beziehungsweise neun Jahren (Gymnasium mit G8) – ein Schulabschluss ist keine Voraussetzung
  • Deutsche Staatsbürgerschaft
  • Bereitschaft zur bundesweiten Versetzung
  • Ab FWD über zwölf Monaten: Bereitschaft zu möglichen Einsätzen im Ausland

Wer diese formalen Voraussetzungen erfüllt, kann sich auf der Karriereseite der Bundeswehr online bewerben. Seine Bewerbung sollte man zwölf bis spätestens sechs Monate vor Beginn des FWD anschicken.
Wer sich noch nicht sicher ist, welche Laufbahn er bei der Bundeswehr einschlagen soll, kann sich außerdem in einer der über 100 Beratungsstellen ausführlich über seine Möglichkeiten informieren. Hier können Bewerber herausfinden, welche Truppengattung für sie in Frage kommt, wie lange sie den FWD absolvieren möchten und ob eine weitere Laufbahn bei der Bundeswehr in Frage kommt.
Anschließend folgt der Einstellungstest der Bundeswehr, der in die verschiedenen Bereiche

  • Computer gestützter Basistest
  • Sporttest
  • psychologisches Gespräch
  • ärztliche Untersuchung

unterteilt ist.

Ausmusterung bei der Bundeswehr:
Wann werden Soldaten nicht zugelassen? 

Viele Interessenten fragen sich vor ihrer Bewerbung, aus welchen Gründen sie möglicherweise nicht zum Freiwilligen Wehrdienst zugelassen werden. Dabei kommt es darauf an, in welchen Tauglichkeitsgrad man eingeordnet wird:

  • Wehrdienstfähig: keine Gesundheitsstörungen, daher verwendungsfähig für alle Tätigkeiten oder mit kleinen Einschränkungen zum Beispiel bei (mäßigen) Allergien, Fehlsichtigkeit oder einer Körpergröße von unter 1,79 m oder über 1,95 m
  • Vorübergehend nicht wehrdienstfähig: Gesundheitsstörungen, dessen weiterer Verlauf nicht genau absehbar sind, zum Beispiel Knochenbrüche
  • Nicht wehrdienstfähig: schwere Gesundheitsstörungen, zum Beispiel chronische Schäden an Orangenen, Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Wirbelsäulenkrankheiten wie Skoliose, Asthma, MS oder auch eine Körpergröße unter 1,55 m oder über 2,06 m

Struktur und Ablauf des Freiwilligen Wehrdienstes

Nach einer erfolgreichen Bewerbung beginnt für die Rekruten immer jeweils am ersten in den Monaten Januar, April, Juli oder Oktober eines Jahres der FWD. In den ersten zwei bis drei Monaten müssen die Rekruten die Allgemeine Grundausbildung der Bundeswehr durchlaufen. Anschließend folgt für ein bis zwei Monate die sogenannte „Verwendungsbezogene militärfachliche Ausbildung“, bei der die Soldatinnen und Soldaten ihrem zugeteilten Fachgebiet, zum Beispiel Panzergrenadier, Fallschirmjäger o. Ä., entsprechend weiter ausgebildet werden. Nach der eigentlichen Ausbildung (mindestens drei Monate, maximal fünf Monate) gehen die Soldaten bis zum Ende des Freiwilligen Wehrdienstes den Aufgaben ihres Dienstpostens nach.

Typischer Tagesablauf

Bei der Bundeswehr ist kein Tag wie der andere und statt eintönigem Alltag gibt es immer wieder neue Herausforderungen. Trotzdem fragen sich viele, die einen Freiwilligen Wehrdienst in Betracht ziehen, wie ein typischer Tag bei der Bundeswehr abläuft:

  • 6:45 Uhr bis 7:00 Uhr: Antreten
  • 7:00 Uhr bis 11:00 Uhr: Frühsport und Übungseinheiten wir Schießtraining, Hindernisbahn oder Sanitätsausbildung
  • 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr: Mittagspause
  • 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr: Theoretischer Unterricht, zum Beispiel über die Geschichte und Einsätze der Bundeswehr, Waffenlehre o. Ä.
  • 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr: Umsetzen der Theorie, zum Beispiel Auseinanderbauen und Pflege verschiedener Waffen
  • 16 Uhr: Abschlussantreten inklusive Nachbesprechung

Verdienst im Freiwilligen Wehrdienst

Freiwillig Wehrdienstleistende erhalten neben dem standartmäßigen Wehrsold einen Wehrdienstzuschlag. Beides steigt während des FWDs immer wieder an. Unserer Übersicht könnt ihr entnehmen, wie sich der Wehrsold insgesamt zusammensetzt und wie viel Freiwillig Wehrdienstleistende in welchem Monat verdienen:

Wehrdienstdauer 1. bis 3. Monat 4. bis 6. Monat 7. bis 12. Monat 13. bis 18. Monat 19. bis 23. Monat
Wehrsold 342,30 € 365,40 € 388,50 € 411,30 € 411,30 €
Wehrdienstzuschlag 495,00 € 495,00 € 675,00 € 735,00 € 795,00 €
Wehrsold gesamt 837,30 €

860,40 €

1.063,50 €

1.146,30 €

1.206,30 €

Vorteile mit der Bundeswehr als Arbeitgeber

Ärtztlich Versorgung ist für Frewillig Wehrdienstleistende kostenlos © Ivan-balvan / Getty Images International

Für viele (ehemalige) Soldaten ist die Zeit bei der Bundeswehr eine der aufregendsten ihres Lebens: Sie erfahren echte Kameradschaft, stellen sich die ganze Zeit über immer wieder neuen Herausforderungen und gehen bis an ihre Grenzen. Zudem erfüllen Soldaten der Bundeswehr eine sinnvolle Aufgabe, indem sie Deutschland und seine Gesellschaft schützen.
Neben diesen persönlichen Errungenschaften gibt es noch weitere Vorteile, die sich sehen lassen können. So haben Soldaten der Bundeswehr einen sicheren Arbeitsplatz bei einem der größten Arbeitgeber Deutschlands inklusive Gehalt nach Tarif. Verpflegung, Unterkunft in der Kaserne und eine ärztliche Versorgung stehen den Soldaten kostenlos zur Verfügung; die Soldaten sind also nicht standardmäßig bei einer Krankenversicherung versichert, dennoch stehen ihnen alle gesetzlichen Leistungen zu. Zwar sind Soldaten während ihrer Zeit bei der Bundeswehr nicht rentenversichert, allerdings zahlt die BW nach der Wehrdienstzeit die Beiträge nachträglich in voller Höhe nach, wenn die Soldaten anschließend wieder in einen rentenversicherungspflichtigen Beruf einsteigen (keine Beamten).
Zudem bietet die Bundeswehr den Soldaten stetig Weiterbildungs- und gegebenenfalls Aufstiegsmöglichkeiten an. So kann man beispielsweise Ausbildungen oder sogar ein Studium bei der Bundeswehr absolvieren.

Wochenende und Urlaub während des FWD

Während des Freiwilligen Wehrdienstes stehen den Rekruten selbstverständlich auch Urlaub und dienstfreie Wochenenden zu. Ab Freitagnachmittag dürfen sie das Kasernengelände nach Feierabend verlassen und müssen sich erst am Sonntagabend um 22 Uhr wieder dort melden. Falls die Soldaten mit dem Zug in ihre Heimat fahren, ist die Fahrt für sie in der zweiten Klasse kostenlos. Ausgenommen sind hierbei Fahrten im Intercity-Express (ICE).
Während der Allgemeinen Grundausbildung herrscht Urlaubssperre, danach haben Soldaten 30 Urlaubstage im Jahr zur Verfügung; bei einem FWD von weniger als zwölf Monaten entsprechend weniger. Den Urlaub können die Rekruten zu jeder Zeit nehmen, dieser muss nur vom Vorgesetzten bestätigt werden. Urlaubtage, die man am Ende noch über hat, werden den Soldaten ausgezahlt.

Quellen:
Broschüre „Freiwillig dienen – Ein Wegweiser zum Freiwilligen Wehrdienst“
https://www.bundeswehrentdecken.de/soldatenberuf/freiwilliger-wehrdienst , Stand: 08.06.2018

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