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Jagdrecht in Deutschland

Jagen für Anfänger: Das Jagdrecht – Regeln für Jäger

Immer mehr Leute entscheiden sich, dem Jagen als bewusstem Hobby mit Verantwortung nachzugehen: Die Anzahl der Jäger in Deutschland ist in den letzten 30 Jahren um 23,3 Prozent auf ganze 383.828 Jagdfreunde gestiegen. Die Verbundenheit mit der Natur, die Verantwortung gegenüber Mensch und Tier, der Naturschutz sowie die Erhaltung einer Tradition, die weit zurückgeht, sind dabei für viele ausschlaggebende Punkte für die Entscheidung, als Hobby-Jäger tätig zu werden. Wer als Jagd-Anfänger erfolgreich sein und Spaß am Jagen haben möchte, muss die Regelungen im Jagdrecht und die Pflichten eines Jägers kennen:

Regelungen des Bundesjagdgesetzes

Die gesetzlichen Regelungen zum Verhalten vor, während und nach der Jagd sind im Bundesjagdgesetz festgehalten. Im Sinne des Jagdrechtes dürfen Jäger die Jagd nach den gesetzlichen Grundsätzen ausführen: „Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.“ heißt es im Bundesjagdgesetz.
Aber wie so oft in der Juristensprache, wird mit dieser Formulierung nicht klar, wie, was und wo Jäger ihrem Hobby (oder Beruf) nachkommen dürfen. Daher haben wir für euch die wichtigsten Jagdrechte und -regeln zusammengestellt:

Jäger werden: Jagdschein und Jäger-Ausbildung

Wer in Deutschland jagen möchte, benötigt einen gültigen Jagdschein. Diese Vorschrift dient dem Schutz von Mensch und Tier und ist wichtig, um die Natur vor übermütigen und unwissenden Jägern ohne gültigen Schein zu schützen. Dabei ist die Ausbildung bei einer passenden Jagdschule besonders wichtig, damit ihr euch bestmöglich auf die Prüfung für den Jagdschein vorbereiten könnt.

Waffenbesitz als Jäger

Wer einen Jagdschein hat, ist laut Waffenrecht dazu befugt, eine Waffenbesitzkarte zu beantragen, Langwaffen wie Flinten oder Büchsen in unbegrenzter Anzahl und zusätzlich bis zu zwei Kurzwaffen wie Pistolen oder Revolver zu erwerben.
Neben den Feuerwaffen zählen auch bestimmte „kalte Waffen“ zu den Jagdwaffen – dazu gehören beispielsweise Jagdmesser, Hirschfänger, Skinner oder Saufeder.

Jagd auf Wildtiere

Rotwildhirsch im Wald
Jagdrecht: Welche Tiere dürfen Jäger schießen? © ysbrandcosijn / Getty Images International

Jäger dürfen nur Tiere schießen, die dem Gesetz nach als sogenanntes „herrenloses Wildtier“ gelten. Zu den Wildtieren gehören nicht wie im Volksglauben häufig fälschlicherweise angenommen alle freilebenden Tierarten. Jäger unterscheiden zwischen Feder- und Haarwild: Vögel zählen zum Federwild, während Säugetiere zum Haarwild gehören. Zu den gängigsten Wildtieren gehören Rotwild, Damwild, Rehwild, Feld- und Schneehasen sowie Rebhühner, Fasane und Wachteln. Welche Tiere „Wild“ zählen, legt jedes Land bzw., Bundesland eigenständig fest. Eine Liste mit jagdbarem Wild ihr bei den Jagdverbänden eures Bundeslandes.

Jagen in der Schonzeit

Als Schonzeit bezeichnet man die Zeit im Jahr, in der eine bestimmte Tierart nicht gejagt werden darf. Sie soll den Schutz von Jungtieren garantieren und Wildschäden vermeiden, indem Jungtiere ohne Gefahr aufwachsen können. Zum unversehrten Aufwachsen gehört die Versorgung durch die Elterntiere, daher ist das Erlegen dieser während der Schonzeit nicht gestattet. Die Kernzeit zur Schonung der meisten Wildtiere liegt im Frühling, da in diesem Zeitraum die Brunft der meisten Säugetiere und Vögel stattfindet. Je nach Tierart kann sich die Schonzeit ausdehnen.
Möglich ist auch die Beschränkung auf ein Geschlecht, wenn beispielsweise für die Aufzucht von Jungtieren nur die Mutter gebraucht wird. Sind die Geschlechter des Wilds nicht zweifelsfrei von außen erkennbar, gilt die Schonzeit für beide Geschlechter. Die geltenden Schonzeiten können durch das jeweilige Bundesland geändert werden, wenn die durch das Wild verursachten Schäden ein nicht vertretbares Ausmaß annehmen.

Jagd auf geschützte Tierarten

Bestimmte Tiere dürfen von Jägern nicht geschossen werden. Dazu gehören gefährdete Tierarten, die einen zu geringen Artbestand aufweisen. Ein Beispiel dafür ist der wieder in Deutschland lebende Wolf: Derzeit unter Naturschutz steht beispielsweise der Wolf (Stand Oktober 2018), der erst seit kurzer Zeit wieder in unserem Land lebt. Aufgrund von übermäßiger Jagd galt er seit dem 19. Jahrhundert in Deutschland als ausgerottet bis im Jahr 2000 wieder erste Welpen in Sachsen beobachtet wurden.
Zu den geschützten Tieren zählen neben artengeschützten auch trächtige Muttertiere – diese dürfen, falls von außen erkennbar, nicht geschossen werden, um den Artennachwuchs nachhaltig zu schützen.

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