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Make-up, Piercings und Tattoos
bei der Bundeswehr

Seit 2014 hat die Bundeswehr ihre Vorschriften zum äußeren Erscheinungsbild für Soldatinnen und Soldaten erneuert. In der Vorschrift „ Das äußeren Erscheinungsbild für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“ waren zuvor Vorgaben zur Frisur und zum Tragen eines Barts festgehalten. Andere Faktoren der äußeren Erscheinung wie Tattoos, Piercings oder Make-up waren dort nicht zu finden.

Bundeswehr Tattoos – Welche Tattoos sind bei der Bundeswehr erlaubt?

Tattoos sind bei der Bundeswehr teilweise erlaubt. Sie müssen dabei allerdings einige Kriterien erfüllen:

  • Keine Tattoos mit diskriminierenden und/oder pornografischen Botschaften: Tattoos, die mit den Werten und Normen des deutschen Grundgesetztes nicht vereinbar sind, wie zum Beispiel rassistische, sexistische oder allgemein diskriminierende Aussagen, sind bei der Bundeswehr verboten.
  • Tattoos, die beim Tragen der Uniform sichtbar sind: Tattoos, die sich im Kopf- und Halsbereich oder an den (Unter-)Armen befinden, sodass sie beim Tragen der Uniform sichtbar sind, müssen abgedeckt werden. Habt ihr also Tattoos am Hals oder den Armen/Händen, die man unter dem Hemdkragen oder dem Ärmel sieht, müsst ihr diese in dezenter Weise abdecken.

Bundeswehr Piercings – Darf ich bei der Bundeswehr Piercings tragen?

Auch bei Piercings gibt es kein grundsätzliches Verbot der Bundeswehr. Hier gilt: Was sichtbar ist, muss abgenommen werden. Also alle Piercings, die sich im Gesicht befinden wie Septum, Bites oder auch Piercings an Augenbraue und Ohren müssen abgelegt werden. Zwar sind andere, nicht sichtbare Piercings wie Brust- oder Bauchnabelpiercing nicht verboten, ihr solltet sie aber dennoch vor Dienstantritt abnehmen, da ansonsten die Verletzungsgefahr einfach zu groß ist.
Alle Schmuckimplantate sind vollständig unzulässig, da sie nicht abnehmbar sind.

Schmuck bei der Bundeswehr – Sind Ohrringe, Halsketten & Co. erlaubt?

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(Ehe-)Ringe sind bei der Bundeswehr erlaubt © seb_ra/ Getty Images International

Das Tragen von Schmuck ist unter bestimmten Umständen erlaubt:

  • Dezent muss es sein: Sehr auffälliger Schmuck mit Glitzer, Strass und in auffälligen Farben ist in jedem Fall verboten.
  • Anzahl der Schmuckstücke entscheidend: Auch die Anzahl der getragenen Schmuckstücke spielt eine Rolle. Bis zu zwei Fingerringe und für Soldatinnen jeweils ein dezenter Ohrstecker aus Perlmutt oder Edelmetall pro Ohr sind erlaubt.
  • Tunnel im Ohr: Sogenannte Tunnel-Ohrringe sind grundsätzlich zulässig, allerdings nur wenn sie mit Hilfe einer hautfarbenen Abdeckung mit einem Durchmesser von bis zu anderthalb Zentimetern vollständig abgedeckt.

Welche Accessoires sind bei der Bundeswehr erlaubt?

Auch bei Accessoires hat die Bundeswehr genaue Vorgaben: Erlaubt sind grundsätzlich Manschettenknöpfe und Krawattennadeln. Bei (Sonnen-)Brillen gilt das gleiche wie beim Schmuck – wenn, dann bitte dezent und ohne auffällige Farbe. Das Tragen einer Sonnenbrille können Vorgesetzte räumlich und zeitlich befristen, wenn es nicht der Einheitlichkeit des Anzuges entspricht. Die Gläser der Brille dürfen nicht verspiegelt sein. Auch Kontaktlinsen müssen farblos sein.
Accessoires wie Taschen und Regenschirme sind, je nach Anzug, ebenfalls erlaubt, wenn sie schlicht gehalten sind. Untersagt ist allerdings das Tragen von Hüft- und Gürteltaschen. Alle weiteren Accessoires können vom zuständigen Vorgesetzten untersagt werden.

Make-up bei der Bundeswehr – Darf ich mich bei der Bundeswehr schminken?

Beim Thema Make-up finden wir dieselbe Regelungen wie so häufig: Dezent ja, auffallend nein. Zwar ist das Tragen von pflegender und abdeckender Kosmetik, also beispielsweise mattierende Cremes oder Abdeckstifte, gestattet, bei dekorativer Kosmetik dagegen wird eine natürliche Erscheinung vorausgesetzt. Grelle und auffällige Farben sind verboten. Auch bei der Kosmetik können Vorgesetzte Einschränkungen erheben.

Fingernägel bei der Bundeswehr – Das Tragen von Nagellack bei der Bundeswehr

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Kurze Fingernägel sind bei der Bundeswehr Pflicht © kokouu/ Getty Images International

Die Nägel von Soldaten und Soldatinnen müssen kurz sein, das heißt der Nagel darf die Fingerkuppe nicht überragen. So möchte die Bundeswehr eine Einschränkung beim Bedienen der Ausrüstung verhindern. Farben, auch vermeintlich dezente, sowie Verzierungen wie Strass, Glitzer usw. sind nicht gestattet. Einzige Ausnahme für Nagellack ist Klarlack.

Bundeswehr Frisur – Welche Frisuren bei der Bundeswehr erlaubt sind

 Diese Punkte wurden bereits vor der letzten Aktualisierung der Vorgaben angesprochen. Bei der Frisur schreibt die Bundeswehr vor, dass die Kopfbedeckung wie z.B. das Barett, die Funktionalität der Ausrüstung und das Ausführen der Tätigkeiten einschränken darf. Zusätzlich sind besonders auffällige Schnitte wie ein Irokese oder ein Sidecut nicht gestattet. Die Haare dürfen den Uniform- und Hemdkragen in aufrechter Haltung nicht berühren, nicht bis über die Ohren reichen oder die Augen bedecken. Ist dies der Fall, müssen die Haare  am Hinterkopf zusammen gebunden  oder hochgesteckt werden. Haarbänder- und Spangen müssen ebenfalls in dezenten Farben getragen werden.
In Bezug auf Haarfarben sind Tönungen und Färbungen zwar zugelassen, allerdings nur wenn sie sich im natürlichen Farbspektrum bewegen und keine starken Kontraste entstehen. So sind beispielsweise blau gefärbte Haare oder blonde Haare mit schwarzen Strähnen in einer natürlichen Farbe zu färben.

Bart tragen bei der Bundeswehr – Welcher Bart ist bei der Bundeswehr erlaubt? 

Bärte sind bei der Bundeswehr grundsätzlich zugelassen. Allerdings müssen diese gestutzt und gepflegt sein – ein Vollbart ist dementsprechend zu kürzen. Damit der Bart gepflegt aussieht, muss ein Soldat ihn während seines Urlaubs wachsen lassen. Ausnahmen können von Vorgesetzten genehmigt werden.

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